Allgemeine Geschäftsbedingungen

(für Beratungsmandate siehe hier. Für Workshops und Webinare siehe nächster Abschnitt)

§ 1 Allgemeines

1. Aufträge werden vom Auftragnehmer ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht erneut vereinbart werden.
2. Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsinhalte

1. Inhalt und Umfang des Auftrages ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung, die vom Auftraggeber unterzeichnet ist. Erweiterungen und/oder Änderungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung.

2.  Die Tätigkeit des Auftragnehmers besteht in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung. Ein Erfolg ist nicht geschuldet.

3. Der konkrete Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach der Rahmenvereinbarung.

§ 3 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

1. Der Auftragnehmer erfüllt die ihm erteilten Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und erteilten Auskünfte.

2. Der Auftragnehmer sichert zu, während der gesamten Laufzeit des Vertrages nur qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen und für die gesamte Laufzeit geeignete Leistungsbereitschaft vorzuhalten.

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche, ihm aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehende Rechte auf Dritte zu übertragen. Er wird dafür Sorge tragen, dass dem Auftraggeber daraus keine Nachteile entstehen.
Der Auftragnehmer ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. Der Auftraggeber nimmt die erbrachte Leistung als Leistung des Auftragnehmers an.

4. Der Auftragnehmer legt die Ihm vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei seiner Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist er nicht verpflichtet.

§ 4 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt der Auftragsnehmerin sämtliche zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung. Dies bestätigt der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen mit einer schriftlichen Vollständigkeitserklärung.

2. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so wird der Auftragnehmer ihm eine Frist zur Erbringung der Mitwirkungspflichten setzen. Erfolgt dann, trotz Fristablauf, nicht die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers, kann der Auftragnehmer den Vertrag kündigen. Der Auftragnehmer wird hierbei von seiner Leistungsverpflichtung frei.
In diesem Fall kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder die vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen.

3. Der Auftraggeber kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers abtreten.

4. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen.

§ 5 Vergütung

1. Die Leistungen des Auftragnehmers werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas Anderes vereinbart ist – nach den jeweils in der Rahmenvereinbarung bezeichneten Tagessätzen, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.

2. Soweit Leistungen aufgrund unrichtiger und unvollständiger Auftraggeberangaben geändert oder neu erbracht werden müssen, trägt der Auftraggeber den sich daraus ergebenden Mehraufwand.

3. Bei der vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.

4. Die vom Auftragnehmer gestellten Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
Der Auftraggeber kommt 14 Tage nach Fälligkeitstag in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

5.  Im Falle von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungs- bzw. Leistungsverweigerungsrecht nicht zu, es sei denn, der Mangel wurde zuvor unverzüglich schriftlich angezeigt, von dem Auftragnehmer bestätigt oder rechtskräftig festgestellt.

6. Bei einer Kündigung des Auftraggebers vor Vertragsbeendigung kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder die vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen.

§ 6 Haftung

1. Für Schäden, einschließlich Folgeschäden, die durch eine mangelhafte Leistung entstehen, wird die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen begrenzt. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt. Ebenso haftet der Auftragnehmer für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten). Dabei ist die Haftung ihrem Umfang nach auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt.

2. Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, sind der Höhe nach auf die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers beschränkt, es sei denn diese deckt die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden nicht ab.

3. Die Verjährungsfrist beträgt für die oben genannten Ansprüche 1 Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme der Gesamtleistung.

§ 7 Schweigepflicht

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, die im Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwenden.

2. Beide Parteien sind verpflichtet, über alle Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

3.  Der Auftragnehmer und dessen Verrichtungsgehilfen sind befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen seiner Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat der Auftragnehmer deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.

§ 8 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen und der Rahmenvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der Rahmenvereinbarung oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, oder zur Ausfüllung der Lücke, soll eine Regelung treten, die die vertragsschließenden Parteien gewollt hätten, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Der Vertrag unterliegt alleine dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

PDF Download AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Workshops und Webinare

A) Stornierungsbedingungen für Workshops

1. Stornierung durch die TeilnehmerInnen:
– Eine Stornierung der Teilnahme am Workshop muss schriftlich erfolgen.
– Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Workshopbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig.
– Bei einer Stornierung zwischen 29 und 15 Tagen vor Workshopbeginn werden 50% des Gesamtpreises als Stornogebühr berechnet.
– Bei einer Stornierung weniger als 15 Tage vor dem geplanten Beginn des Workshops wird der volle Teilnahmebetrag als Stornogebühr erhoben.
– Bereits geleistete Zahlungen werden mit den anfallenden Stornogebühren verrechnet.

2. ErsatzteilnehmerIn:
– Bis zu 7 Tage vor Workshopbeginn ist es den TeilnehmerInnen gestattet, eine/n ErsatzteilnehmerIn zu benennen, sofern diese/r die Workshopvoraussetzungen erfüllt. Die Umregistrierung ist kostenfrei.

3. Stornierung oder Änderung durch den Veranstalter:
– Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Workshop aufgrund nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen bis zu 14 Tage vor Beginn abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren vollständig zurückerstattet.
– Sollte der Workshop aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, nicht stattfinden können, werden den TeilnehmerInnen alternative Termine angeboten oder bereits gezahlte Gebühren erstattet.

Durch Ihre Anmeldung erkennen Sie diese Stornierungsbedingungen als verbindlich an.

B) Stornierungsbedingungen für Webinare

1. Anmeldung und Zahlung:
– Die Anmeldung zu unseren Webinaren erfolgt ausschließlich über unsere Webseite, falls nicht anders vermerkt.
– Die Teilnahmegebühr ist sofort nach der Anmeldung fällig und wird über die angebotenen Zahlungsmethoden (z.B. Kreditkarte, PayPal) abgewickelt.
– Die Registrierung ist erst nach Eingang der Zahlung gesichert.

2. Zugang zum Webinar:
– Nach erfolgreicher Zahlung erhalten die TeilnehmerInnen eine Bestätigungsemail mit allen notwendigen Informationen sowie einem Zugangslink zum Webinar.
– Der Veranstalter garantiert nicht für technische Probleme, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, wie z.B. unzureichende Bandbreite auf Seiten der TeilnehmerInnen oder Kompatibilitätsprobleme mit Endgeräten.

3. Stornierung durch die TeilnehmerInnen:
– Eine Stornierung ist bis zu 72 Stunden vor Webinarbeginn möglich. Dabei wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr erhoben.
– Bei Stornierungen, die später als 72 Stunden vor Beginn des Webinars erfolgen, ist keine Rückerstattung möglich.
– TeilnehmerInnen können ihre Anmeldung auf eine andere Person übertragen, sofern dies bis zu 24 Stunden vor Beginn des Webinars schriftlich mitgeteilt wird.

4. Änderungen und Absagen durch den Veranstalter:
– Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Webinar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder aus anderen schwerwiegenden Gründen abzusagen oder zu verschieben. In solchen Fällen werden den TeilnehmerInnen entweder alternative Termine angeboten oder die vollständige Teilnahmegebühr zurückerstattet.
– Bei technischen Schwierigkeiten, die die Durchführung des Webinars verhindern, bemüht sich der Veranstalter um eine zeitnahe Lösung. Sollte eine Durchführung unmöglich sein, werden alternative Termine vorgeschlagen oder die Gebühren zurückerstattet.

5. Urheberrecht:
– Alle bereitgestellten Materialien und Inhalte des Webinars sind urheberrechtlich geschützt. Die Aufzeichnung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung des Materials ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.

Durch die Anmeldung erkennen die TeilnehmerInnen diese Bedingungen als verbindlich an.